Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 22.02.2007 - 15 L 1706/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Bestandskraft eines Verwaltungsaktes, Zustellung des Widerspruchsbescheides, Postzustellungsurkunde, falscher Vorname, unschädliche Falschbezeichnung, ungeöffnete Rücksendung des Widerspruchsbescheides, Treu und Glauben, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Bestandskraft eines Verwaltungsaktes, Zustellung des Widerspruchsbescheides, Postzustellungsurkunde, falscher Vorname, unschädliche Falschbezeichnung, ungeöffnete Rücksendung des Widerspruchsbescheides, Treu und Glauben, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Rückforderungsbescheid betreffend Ausbildungsförderungsleistungen bei bereits zugestelltem Widerspruchsbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - 12 A 2325/07
Erledigung eines Verwaltungsakts bei Zahlung eines Betrages auf den …
Nachdem der Beklagte vom Kläger mit Schreiben vom 20. November 2006 die Zahlung eines Erstattungsbetrages einschließlich Zinsen in Höhe von 1.748,14 EUR einforderte, stellte der Kläger am 4. Dezember 2006 beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes, den das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 22. Februar 2007 - 15 L 1706/06 - ablehnte.